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   VG Hamburg, 05.01.2021 - 14 E 564/20   

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VG Hamburg, 05.01.2021 - 14 E 564/20 (https://dejure.org/2021,31876)
VG Hamburg, Entscheidung vom 05.01.2021 - 14 E 564/20 (https://dejure.org/2021,31876)
VG Hamburg, Entscheidung vom 05. Januar 2021 - 14 E 564/20 (https://dejure.org/2021,31876)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (26)

  • BVerwG, 20.06.2013 - 2 VR 1.13

    Anforderungsprofil; Aufgabenbereich; Auswahlverfahren; Beförderungsdienstposten;

    Auszug aus VG Hamburg, 05.01.2021 - 14 E 564/20
    Der Dienstherr darf das Amt nur demjenigen Bewerber verleihen, den er aufgrund eines den Vorgaben des Art. 33 Abs. 2 GG entsprechenden Leistungsvergleichs als den am besten geeigneten ausgewählt hat (vgl. BVerwG, Beschl. v. 20.6.2013, 2 VR 1/13, juris Rn. 19; OVG Hamburg, Beschl. v. 10.10.2017, 5 Bs 111/17, juris Rn. 66; Beschl. v. 19.2.2016, 5 Bs 212/15, juris Rn. 13).

    Dieses Organisationsermessen ist gerichtlich nur auf sachfremde Erwägungen überprüfbar (vgl. nur BVerwG, Beschl. v. 20.6.2013, 2 VR 1/13, juris Rn. 24f. m.w.N.).

    Es kann grundsätzlich erwartet werden, dass der Beamte imstande ist, sich in die Aufgaben dieser Dienstposten einzuarbeiten (vgl. BVerwG, Beschl. v. 20.6.2013, 2 VR 1/13, juris Rn. 26f. m.w.N.).

    Angesichts der in einer Laufbahn vereinigten unterschiedlichen Fachrichtungen mit der hierzu gehörenden Spezialisierung kann es dazu kommen, dass ein Dienstposten Eignungsanforderungen stellen kann, die nicht von jedem Laufbahnangehörigen erfüllt werden (so BVerwG, Beschl. v. 20.6.2013, a.a.O., Rn. 34f. m.w.N.).

    (vgl. BVerwG, Beschl. v. 20.6.2013, a.a.O., Rn. 32f. m.w.N.).

    Dies steht dem gerade für die Festlegung konstitutiver Anforderungen geltenden Grundsatz entgegen, dass aus der Stellenausschreibung hervorgehen muss, welche Anforderungen von allen Bewerbern zwingend erwartet werden und welche Kriterien zwar nicht notwendig für eine Einbeziehung in das Auswahlverfahren sind, bei im Wesentlichen gleicher Eignung der Bewerber aber maßgeblich berücksichtigt werden (BVerwG, Beschl. v. 20.6.2013, 2 VR 1/13, juris Rn. 49).

  • BVerwG, 02.07.2020 - 2 A 6.19

    Regelbeurteilung; Zulässigkeit einer Anlassbeurteilung; Änderung der dienstlichen

    Auszug aus VG Hamburg, 05.01.2021 - 14 E 564/20
    (1) Zutreffend ist zunächst die Ansicht des Antragstellers, dass die - nur hilfsweise von der Antragsgegnerin betrachteten - älteren Regelbeurteilungen der beiden Bewerber für den Zeitraum Februar 2014 bis Januar 2017 für einen Leistungsvergleich nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zur Erforderlichkeit von Anlassbeurteilungen im Rahmen eines Regelbeurteilungssystems ungeeignet sind (BVerwG, Urt. v. 9.5.2019, 2 C 1.18, juris Rn. 39ff.; Beschl. v. 2.7.2020, 2 A 6/19, juris Rn. 12).

    Die anderweitige Tätigkeit ist nur von Bedeutung, wenn der Beamte Aufgaben wahrnimmt, die einem anderen - höherwertigen oder einer anderen Laufbahn zugehörigen - Statusamt zuzuordnen sind (BVerwG, Beschl. v. 2.7.2020, a.a.O.).

    Denn sie umfassen einen Beurteilungszeitraum, der den bei einer Anlassbeurteilung zu bewertenden Zeitraum nur geringfügig - um ca. 2 Monate - übersteigt, so dass ihnen eine belastbare Aussagekraft in Bezug auf den relevanten Zeitraum zukommt und ihnen darüber hinaus auch nicht der "Makel" einer gerade für die Zwecke eines konkreten Auswahlverfahrens erstellten Anlassbeurteilung anhaftet, bei der häufig der Verdacht besteht, sie diene - zielgerichtet - lediglich der Durchsetzung von vorgefassten, Art. 33 Abs. 2 GG nicht genügenden Personalentscheidungen (vgl. nur BVerwG, Beschl. v. 2.7.2020, 2 A 6/19, juris Rn. 11 m.w.N.).

  • VGH Bayern, 20.08.2019 - 6 CE 19.1322

    Dreijährige Bewährungszeit nach Beförderung

    Auszug aus VG Hamburg, 05.01.2021 - 14 E 564/20
    Es obliege dem Dienstherrn zu bestimmen, zu welchem Zeitpunkt er seine Verwaltungspraxis ändere; betroffen von der Änderung seien dann alle Entscheidungen, die ab diesem Zeitpunkt zu treffen sind (so in Bezug auf eine erst nach der Ausschreibung, aber vor der Auswahlentscheidung in Kraft getretene Dienstvorschrift auch VG Köln, Beschl. v. 27.8.2018, 15 L 1612/18, juris Rn. 15ff.; hierzu nachgehend - allerdings ohne auf diese Frage ausdrücklich einzugehen - OVG Münster, Beschl. v. 2.10.2018, 1 B 1357/18, juris; vgl. auch VGH München, Beschl. v. 20.8.2019, 6 CE 19.1322, juris Rn. 16; abweichend allerdings in Bezug auf eine als streng vertraulich behandelte sog. "Fachliche Konzeption", aus der sich eine Höchstaltersgrenze ergab VG Ansbach, Beschl. v. 17.7.2019, AN 1 E 18.01632, juris Rn. 56ff.).

    Danach hängt die Dauer von Wartezeiten entscheidend vom Inhalt der jeweiligen Ämter bzw. von der betroffenen Laufbahn ab? wobei der (diesbezüglich) für eine Regelbeurteilung vorgesehene Zeitraum in aller Regel die Obergrenze darstellt (vgl. BVerwG? Urt. v. 19.3.2015, 2 C 12.14, juris Rn. 17; Urt. v. 28.10.2004, 2 C 23.03 juris Rn. 16; VGH München, Beschl. v. 20.8.2019, 6 CE 19.1322, juris Rn. 11ff.; Beschl. v. 14.3.2018, 6 CE 17.2444 juris Rn 17; OVG Münster? Beschl. v. 2.10.2018, 1 B 1357.18, juris Rn. 7; Beschl. v. 13.9.2017, 1 B 910/17, juris Rn. 19 m.w.N.).

    bb) Dementsprechend wird etwa eine mit dem Regelbeurteilungszeitraum übereinstimmende Bewährungszeit von drei Jahren nach Ziffer 335 ZDv A-1340/16 für zulässig gehalten (vgl. VGH München, Beschl. v. 20.8.2019, a.a.O.).

  • OVG Berlin-Brandenburg, 22.02.2019 - 10 S 59.18

    Beamtenrecht: Konkurrentenstreit anlässlich der Beförderungsrunde 2017/2018 bei

    Auszug aus VG Hamburg, 05.01.2021 - 14 E 564/20
    Eine hohe Wahrscheinlichkeit der Auswahl zu Gunsten des abgelehnten Bewerbers ist nach diesem verfassungsrechtlich fundierten Maßstab nicht gefordert; es genügt bereits eine hinreichende Wahrscheinlichkeit (OVG Berlin-Brandenburg, Beschl. v. 22.2.2019, OVG 10 S 59.18, juris Rn. 9 m.w.N.).

    Allerdings ist anerkannt, dass eine nur theoretische Chance des erfolglosen Bewerbers, die grundsätzlich immer gegeben sein kann, für eine Verletzung des Bewerbungsverfahrensanspruchs nicht ausreicht (vgl. BVerfG, Nichtannahmebeschl. v. 4.2.2016, 2 BvR 2223/15, NVwZ 2016, 764, juris Rn. 83 ff.; OVG Berlin-Brandenburg, Beschl. v. 22.2.2019, a.a.O.).

  • VG Schleswig, 23.10.2019 - 12 B 17/19

    Beförderungen - Stellenbesetzung - Antrag auf Erlass einer einstweiligen

    Auszug aus VG Hamburg, 05.01.2021 - 14 E 564/20
    Gleiches gilt für eine Mindestverweilzeit von insgesamt vier Jahren aufgrund der Vorgabe einer Verwendung auf mindestens zwei verschiedenen Dienstposten für mindestens zwei Jahre für eine Beförderung in das Statusamt A15 gemäß Ziffer 327 ZDv A-1340/16 (so VG Schleswig, Beschl. v. 23.10.2019, 12 B 17/19, juris Rn. 35).

    Vor diesem Hintergrund bedürfe es für eine zuverlässige Beurteilung des Leistungsvermögens und eine fundierte Prognose über die voraussichtliche Bewährung der Feststellung der praktischen Bewährung des Bewerbers in beiden Verwendungen und Fachbereichen (vgl. VG Schleswig, Beschl. v. 23.10.2019, 12 B 17/19, juris Rn. 35ff.).

  • OVG Hamburg, 10.10.2017 - 5 Bs 111/17

    Zulässigkeit strukturierter Auswahlverfahren als Grundlage für eine

    Auszug aus VG Hamburg, 05.01.2021 - 14 E 564/20
    Die verwaltungsgerichtliche Kontrolle beschränkt sich darauf, ob die Verwaltung den anzuwendenden Begriff oder den rechtlichen Rahmen, in dem sie sich frei bewegen kann, verkannt hat, ob sie von einem unrichtigen Sachverhalt ausgegangen ist, allgemeingültige Wertmaßstäbe nicht beachtet, sachfremde Erwägungen angestellt oder gegen Verfahrensvorschriften oder mit höherrangigem Recht vereinbare Richtlinien verstoßen hat (vgl. BVerfG, Beschl. v. 9.8.2016, 2 BvR 1287/16, juris Rn. 77; BVerwG, Urt. v. 30.1.2003, 2 A 1/02, juris Rn. 11; OVG Hamburg, Beschl. v. 10.10.2017, 5 Bs 111/17, juris Rn. 66).

    Der Dienstherr darf das Amt nur demjenigen Bewerber verleihen, den er aufgrund eines den Vorgaben des Art. 33 Abs. 2 GG entsprechenden Leistungsvergleichs als den am besten geeigneten ausgewählt hat (vgl. BVerwG, Beschl. v. 20.6.2013, 2 VR 1/13, juris Rn. 19; OVG Hamburg, Beschl. v. 10.10.2017, 5 Bs 111/17, juris Rn. 66; Beschl. v. 19.2.2016, 5 Bs 212/15, juris Rn. 13).

  • BVerwG, 09.05.2019 - 2 C 1.18

    Erforderlichkeit einer Anlassbeurteilung in einem auf Regelbeurteilungen

    Auszug aus VG Hamburg, 05.01.2021 - 14 E 564/20
    (1) Zutreffend ist zunächst die Ansicht des Antragstellers, dass die - nur hilfsweise von der Antragsgegnerin betrachteten - älteren Regelbeurteilungen der beiden Bewerber für den Zeitraum Februar 2014 bis Januar 2017 für einen Leistungsvergleich nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zur Erforderlichkeit von Anlassbeurteilungen im Rahmen eines Regelbeurteilungssystems ungeeignet sind (BVerwG, Urt. v. 9.5.2019, 2 C 1.18, juris Rn. 39ff.; Beschl. v. 2.7.2020, 2 A 6/19, juris Rn. 12).
  • BVerwG, 19.03.2015 - 2 C 12.14

    Adäquate Kausalität; Beamtenrechtlicher Schadensersatzanspruch; Befähigung;

    Auszug aus VG Hamburg, 05.01.2021 - 14 E 564/20
    Danach hängt die Dauer von Wartezeiten entscheidend vom Inhalt der jeweiligen Ämter bzw. von der betroffenen Laufbahn ab? wobei der (diesbezüglich) für eine Regelbeurteilung vorgesehene Zeitraum in aller Regel die Obergrenze darstellt (vgl. BVerwG? Urt. v. 19.3.2015, 2 C 12.14, juris Rn. 17; Urt. v. 28.10.2004, 2 C 23.03 juris Rn. 16; VGH München, Beschl. v. 20.8.2019, 6 CE 19.1322, juris Rn. 11ff.; Beschl. v. 14.3.2018, 6 CE 17.2444 juris Rn 17; OVG Münster? Beschl. v. 2.10.2018, 1 B 1357.18, juris Rn. 7; Beschl. v. 13.9.2017, 1 B 910/17, juris Rn. 19 m.w.N.).
  • BVerwG, 28.10.2004 - 2 C 23.03

    Ausgewogene Altersstrukturen; Bewährungszeit; Leistungsgrundsatz;

    Auszug aus VG Hamburg, 05.01.2021 - 14 E 564/20
    Danach hängt die Dauer von Wartezeiten entscheidend vom Inhalt der jeweiligen Ämter bzw. von der betroffenen Laufbahn ab? wobei der (diesbezüglich) für eine Regelbeurteilung vorgesehene Zeitraum in aller Regel die Obergrenze darstellt (vgl. BVerwG? Urt. v. 19.3.2015, 2 C 12.14, juris Rn. 17; Urt. v. 28.10.2004, 2 C 23.03 juris Rn. 16; VGH München, Beschl. v. 20.8.2019, 6 CE 19.1322, juris Rn. 11ff.; Beschl. v. 14.3.2018, 6 CE 17.2444 juris Rn 17; OVG Münster? Beschl. v. 2.10.2018, 1 B 1357.18, juris Rn. 7; Beschl. v. 13.9.2017, 1 B 910/17, juris Rn. 19 m.w.N.).
  • BVerfG, 04.02.2016 - 2 BvR 2223/15

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde in einem Konkurrentenstreit um die

    Auszug aus VG Hamburg, 05.01.2021 - 14 E 564/20
    Allerdings ist anerkannt, dass eine nur theoretische Chance des erfolglosen Bewerbers, die grundsätzlich immer gegeben sein kann, für eine Verletzung des Bewerbungsverfahrensanspruchs nicht ausreicht (vgl. BVerfG, Nichtannahmebeschl. v. 4.2.2016, 2 BvR 2223/15, NVwZ 2016, 764, juris Rn. 83 ff.; OVG Berlin-Brandenburg, Beschl. v. 22.2.2019, a.a.O.).
  • VGH Bayern, 14.03.2018 - 6 CE 17.2444

    Zweijährige Mindestverweildauer

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 02.10.2018 - 1 B 1357/18

    Festlegung eines Bewährungszeitraums von drei Jahren für die Übertragung und

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 13.09.2017 - 1 B 910/17
  • VG Köln, 27.08.2018 - 15 L 1612/18
  • VG Ansbach, 17.07.2019 - AN 1 E 18.01632

    Konstitutives Anforderungsprofil in einer Stellenausschreibung - Erfolgreicher

  • BVerwG, 04.11.2010 - 2 C 16.09

    Amt im statusrechtlichen Sinne; Ernennung; Beförderung; Bewerberauswahl;

  • BVerfG, 24.09.2002 - 2 BvR 857/02

    Zu den Anforderungen an die Glaubhaftmachung eines Anordnungsanspruchs im

  • BVerfG, 09.08.2016 - 2 BvR 1287/16

    Verfassungsbeschwerde in einem Konkurrentenstreit um die Stelle als Leitender

  • BVerwG, 09.03.1989 - 2 C 4.87

    Beamtenrechtliche Konkurrentenklage - Ernennung eines Mitbewerbers -

  • BVerwG, 30.01.2003 - 2 A 1.02

    Beschränkte Überprüfbarkeit einer Eignungseinschätzung des Dienstherrn bei der

  • OVG Hamburg, 19.02.2016 - 5 Bs 212/15

    Zu den Anforderungen an dienstliche Beurteilungen im Rahmen beamtenrechtlicher

  • VGH Hessen, 18.03.2009 - 1 B 2642/08

    Konkurrentenstreitverfahren um Abteilungsleiterposten

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 16.02.2010 - 1 B 1483/09

    Vorläufiger Rechtsschutz im Beamten-Konkurrentenrechtsstreit; Möglichkeit der

  • VG Arnsberg, 12.04.2007 - 2 L 38/07

    Vom Dienstherrn bei seiner Auswahlentscheidung im Hinblick auf eine

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 27.11.2001 - 1 B 1075/01
  • VG Schleswig, 16.04.2019 - 12 B 77/18

    Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung wegen fehlerhafter

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